1. Delegation
Die ID der Delegation wird automatisch generiert. Sie wird benötigt für die Anmeldung der Betreuer und Sportler. Die ID finden Sie nachfolgend und in der Bestätigungs-E-Mail.
Straße Hausnr.
2. Ansprechpartner der Delegation
Der Ansprechpartner der Delegation ist nicht automatisch Delegationsleiter. Der Delegationsleiter muss separat als 'Betreuer' angemeldet werden.
3. An- und Abreise
4. Unterkunft
Nähere Informationen dazu finden Sie in der Ausschreibung unter Punkt 1.7 Unterkunft / Verpflegung / Transport.
5. Eröffnungsfeier
6. Presse
7. Bemerkung
Bemerkung (max. 150 Zeichen)
8. Erklärungen
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Hinweise für die Teilnahme an den Special Olympics Landesspiele Baiersbronn 2027
Sporttauglichkeit
Es wird bestätigt, dass alle Sportler*innen sporttauglich sind. Eine schriftliche Bestätigung liegt ggf. den Delegationen vor. Zusätzlich liegt eine Einverständniserklärung der Erziehungs- oder Betreuungsberechtigten vor.
Bei Athlet*innen mit atlanto-axialer Instabilität oder Verdacht darauf, insbesondere bei Menschen mit Down-Syndrom, ist eine fachärztliche Bestätigung der Sporttauglichkeit erforderlich.
Datenschutz
Mit der Anmeldung zu den Special Olympics Landesspielen Baiersbronn 2027 bestätigen wir und die Eltern/gesetzlichen Vertreter aller Teilnehmer/-innen, die zur Veranstaltung angemeldet wurden, dass ihre Daten zur Planung und Durchführung Special Olympics Baden-Württemberg, den Mitarbeitenden der Geschäftsstellen und den Sportorganisationsteams zugänglich sind und in eine Adressdatei von Special Olympics Baden-Württemberg aufgenommen werden. Bei Teilnehmenden aus anderen Landesverbänden außer Special Olympics Baden-Württemberg werden die Daten und Ergebnisse der Special Olympics Landesspiele Baiersbronn 2027 zur weiteren Verarbeitung und Prüfung einer etwaigen Bewerbung zu Nationalen Spielen von Special Olympics Deutschland an den jeweiligen Special Olympics Landesverband, aus dem diese Teilnehmenden stammen sowie den Mitarbeitern der Geschäftsstellen dieses Landesverbands zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Alle Informationen zum Datenschutz bei Special Olympics Baden-Württemberg e.V. finden Sie auf unserer Webseite unter:
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https://specialolympics.de/baden-wuerttemberg/startseite/datenschutz
Abschluss einer Unfallversicherung
Es wird empfohlen, dass jede teilnehmende Person durch eine Unfallversicherung abgesichert ist, die insbesondere Sportverletzungen abdeckt.
Haftungsbeschränkung bei Sachschäden und Verlust von Gegenständen
Hinsichtlich Sachschäden haftet der Veranstalter nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden oder für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Wird eine wesentliche Vertragspflicht einfach bzw. leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Hat dagegen ein Erfüllungsgehilfe des Veranstalters eine nichtwesentliche Vertragspflicht grob fahrlässig verletzt, so besteht keine Haftung des Veranstalters. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Für verlorene und/oder entwendete Gegenstände übernimmt der Veranstalter nur eine Haftung, sofern die Entwendung oder der Verlust auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters (einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruht.
9. E-Mail-Adresse zur Bestätigung der Anmeldung